Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zur Fassung
Diese Bedingungen liegen als Entwurf vor und sind noch nicht anwaltlich geprüft. Maßgeblich ist stets das individuelle Angebot: Wo Angebot und diese Fassung voneinander abweichen, gilt das Angebot. Die Regelungen zu Laufzeit, Kündigung und Zahlung folgen der Systematik, die Velo Automation auch für andere Produktlinien verwendet.
Diese Bedingungen gelten für das Produkt Velo Verwaltung — Einrichtung und Betrieb eines KI-gestützten Dashboards für die E-Mail-Bearbeitung in Hausverwaltungen. Für andere Leistungen von Velo Automation gelten die auf velo-automation.de veröffentlichten Bedingungen.
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Velo Automation, Einzelunternehmen, Inhaber Markus Knigge, Warnestr. 10, 38259 Salzgitter (nachfolgend „Anbieter").
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: der Einrichtung als einmaliger Leistung und dem laufenden Betrieb als Dauerschuldverhältnis. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket:
- Mail-Pilot (990 € Einrichtung zzgl. 390 €/Monat): Ein Postfach, priorisiert und mit prüfbaren Antwortentwürfen.
- Team-Dashboard (2900 € Einrichtung zzgl. 690 €/Monat): Mehrere Postfächer, gemeinsame Bearbeitung, Objekt- und Dokumentenwissen.
- Prozess-Ausbau (4900 € Einrichtung zzgl. 890 €/Monat): Wiederkehrende Abläufe automatisiert — mit Freigabe an jedem Schritt.
(2) Jedes weitere angebundene Postfach wird mit 150 €/Monat berechnet. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Die Leistung wird auf einem Server erbracht, der ausschließlich für den Kunden betrieben wird. Ein gemeinsamer Datenbestand mit anderen Kunden des Anbieters besteht nicht.
(4) Nicht Vertragsgegenstand sind Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsberatung, die Buchhaltung, die Erstellung von Abrechnungen sowie die Vertretung des Kunden gegenüber Dritten. Das System erstellt Entwürfe; die fachliche Verantwortung bleibt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt — durch Unterzeichnung oder durch Bestätigung in Textform.
(2) Ein unverbindliches Beratungsgespräch und eine Vorführung begründen keinen Vertrag.
§ 4 Einrichtung
(1) Die Einrichtung umfasst nach Maßgabe des Angebots: Bereitstellung des Servers, Anbindung des Postfachs, Anlage des Objekt- und Einheitenstamms, Einrichtung des Regelwerks für Priorisierung und Zuordnung sowie eine Einweisung des Teams.
(2) Die Einrichtung ist eine Werkleistung. Sie endet mit der Abnahme durch den Kunden. Nimmt der Kunde die eingerichtete Installation nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung ab und rügt er in dieser Frist auch keinen Mangel in Textform, gilt sie als abgenommen.
(3) Der laufende Betrieb beginnt mit der Abnahme. Das monatliche Entgelt wird ab diesem Zeitpunkt berechnet.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Angaben und Zugänge bereit: Zugangsdaten des anzubindenden Postfachs, Objekt- und Einheitendaten, Zuständigkeiten sowie die Regeln, nach denen Vorgänge zu behandeln sind.
(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson für die Einrichtung und für die laufende Abstimmung.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der bereitgestellten Daten berechtigt ist und dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen bei ihm vorliegen — insbesondere die Information der betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO.
(4) Verzögert sich die Einrichtung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Antwortentwürfe und Freigabe
(1) Das System erstellt Entwürfe. Es versendet keine Nachricht selbstständig. Jeder Versand setzt eine Freigabe durch eine Person des Kunden voraus.
(2) Der Anbieter schuldet die technische Erzeugung von Entwürfen, nicht deren inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall. Die Prüfung vor dem Versand obliegt dem Kunden; er trägt die Verantwortung für die versendete Nachricht.
(3) Der Anbieter schuldet keine Einhaltung von Fristen gegenüber Dritten. Die Fristenkontrolle bleibt Aufgabe des Kunden; Hinweise des Systems auf Fristen sind Unterstützung, keine Übernahme dieser Pflicht.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise; Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, soweit sie anfällt.
(2) Die Einrichtung wird nach Abnahme in Rechnung gestellt. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen. Die Daten des Kunden werden in dieser Zeit nicht gelöscht.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Betrieb läuft zwölf Monate ab Abnahme und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt in Textform; eine E-Mail genügt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende erhält der Kunde seine Daten in einem offenen, maschinenlesbar auswertbaren Format — Vorgänge, Zuordnungen, Objektstamm und die vom System erzeugten Entwürfe. Die Übergabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende und ist im Preis enthalten.
(5) Nach der Übergabe und einer Karenzzeit von 30 Tagen löscht der Anbieter den Serverbestand vollständig und bestätigt die Löschung dem Kunden in Textform.
§ 9 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb seines Einflussbereichs — insbesondere Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber, Netzstörungen, Störungen beim Anbieter des angebundenen Postfachs und Ereignisse höherer Gewalt.
(2) Der Betrieb erfolgt auf Servern in Deutschland.
(3) Der Anbieter darf das System weiterentwickeln, solange der vereinbarte Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird. Änderungen, die den Ablauf im Alltag spürbar verändern, kündigt er vorher in Textform an.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde ist für die im Dashboard verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.
(2) Die Parteien schließen vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Anlage zum Hauptvertrag und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen zur Datenverarbeitung vor.
(3) Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Ein Einsatz der Daten zum Training allgemeiner Sprachmodelle findet nicht statt.
(4) Unterauftragsverhältnisse — insbesondere zum Rechenzentrumsbetreiber — werden im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Neue Unterauftragnehmer zeigt der Anbieter vorher an; der Kunde kann ihnen widersprechen.
(5) Für die Verarbeitung auf dieser Website gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software. Die Rechte an der Software selbst verbleiben beim Anbieter.
(2) Daten, Dokumente und Korrespondenz des Kunden bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte.
(3) Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinformationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf das im laufenden Vertragsjahr gezahlte Entgelt begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Entwurf ohne Prüfung freigegeben wurde (§ 6), sowie nicht für versäumte Fristen des Kunden gegenüber Dritten.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Braunschweig, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(2) Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Entwurfsfassung vom August 2026. Diese Bedingungen geben den vorgesehenen Leistungsumfang wieder, sind aber keine Rechtsberatung und sollten vor der ersten Verwendung anwaltlich geprüft werden. Verbindlich ist bis dahin ausschließlich das individuelle Angebot.